Kommt ein Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel an, steht Ihnen in vielen Fällen eine pauschale Entschädigung zu. Grundlage ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Der Betrag hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern von der Flugstrecke.
Die drei Stufen
| Flugstrecke | Entschädigung |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500 bis 3.500 km, innerhalb der EU auch darüber | 400 € |
| über 3.500 km | 600 € |
Bei Langstrecken über 3.500 km darf die Airline den Betrag halbieren, wenn die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt. Entscheidend ist die Ankunft am Endziel. Bei Umsteigeverbindungen zählt also die Verspätung am letzten Flughafen, nicht die einzelner Teilstrecken.
Welche Flüge erfasst sind
Die Verordnung gilt für alle Abflüge von einem Flughafen in der EU, egal mit welcher Airline. Für Flüge aus einem Drittland in die EU gilt sie nur, wenn eine Airline mit Sitz in der EU fliegt. Der Rückflug aus der Türkei mit einer türkischen Gesellschaft fällt also nicht darunter, mit einer deutschen Airline schon.
Annullierung
Wird ein Flug gestrichen, gelten dieselben Beträge, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vorher informiert. Bietet sie eine Ersatzverbindung an, die nur wenig früher startet oder später ankommt, kann der Anspruch entfallen oder sinken. Zusätzlich haben Sie die Wahl zwischen Erstattung des Tickets und einer anderen Verbindung.
Wann die Airline nicht zahlen muss
Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt die Entschädigung. Dazu zählen schweres Unwetter, Sperrungen durch die Flugsicherung oder Streiks von Fluglotsen. Technische Defekte am Flugzeug gehören in der Regel nicht dazu, ebenso wenig Streiks des eigenen Personals der Airline. Unabhängig davon muss die Airline während des Wartens Verpflegung stellen und bei Bedarf ein Hotel.
So gehen Sie vor
Heben Sie Bordkarte und Buchungsbestätigung auf und notieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit. Fordern Sie die Entschädigung schriftlich bei der Airline, viele haben dafür ein Formular. Zahlt sie nicht, helfen die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder ein Fluggastrechteportal, das dann einen Teil der Summe als Provision behält.