Ein Auto verliert in den ersten Monaten schnell an Wert. Wird es dann gestohlen oder bei einem Unfall zerstört, zahlt die Vollkasko normalerweise nur den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Preis für ein gleichwertiges gebrauchtes Auto. Zwischen diesem Wert und dem, was Sie gerade bezahlt haben, liegt oft eine große Lücke.
Neupreisentschädigung für Neuwagen
Mit Neupreisentschädigung zahlt die Vollkasko bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl den Neupreis, wenn das Ereignis innerhalb einer bestimmten Frist nach der Erstzulassung passiert. Wie lang diese Frist ist, unterscheidet sich stark: Manche Tarife bieten sechs Monate, andere 24 oder mehr. Für einen Neuwagen ist das einer der wichtigsten Punkte im Vergleich.
Kaufpreisentschädigung für Gebrauchte
Bei einem gebrauchten Auto gibt es keinen Neupreis. Einige Tarife zahlen stattdessen den Kaufpreis, den Sie belegen können, wenn der Schaden in den ersten Monaten nach dem Kauf passiert. Das schützt vor dem Wertverlust, den ein Gutachter nach einem Totalschaden ansetzt. Der Kaufvertrag sollte deshalb gut aufbewahrt werden.
GAP-Deckung bei Leasing und Kredit
Bei einem Leasingauto oder einem finanzierten Wagen kommt ein zweites Problem dazu. Nach einem Totalschaden verlangt der Leasinggeber den Ablösewert, die Bank die offene Restschuld. Beide liegen am Anfang oft über dem Wiederbeschaffungswert. Die Differenz müssten Sie aus eigener Tasche zahlen, für ein Auto, das es nicht mehr gibt.
Die GAP-Deckung schließt genau diese Lücke. Sie zahlt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert bzw. der Restschuld. Bei vielen Leasingverträgen ist sie Pflicht oder schon enthalten. Bei einem Bankkredit fehlt sie häufig, obwohl das Risiko dasselbe ist.
Worauf Sie im Vergleich achten
- Dauer der Neupreisentschädigung in Monaten ab Erstzulassung
- Ob es eine Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen gibt und für wie lange
- Ob die GAP-Deckung im Tarif enthalten ist oder extra kostet
- Die Selbstbeteiligung in der Vollkasko, denn sie wird auch hier abgezogen