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Neupreisentschädigung und GAP-Deckung: Wenn der Wagen noch neu oder nicht abbezahlt ist

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Ein Auto verliert in den ersten Monaten schnell an Wert. Wird es dann gestohlen oder bei einem Unfall zerstört, zahlt die Vollkasko normalerweise nur den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Preis für ein gleichwertiges gebrauchtes Auto. Zwischen diesem Wert und dem, was Sie gerade bezahlt haben, liegt oft eine große Lücke.

Neupreisentschädigung für Neuwagen

Mit Neupreisentschädigung zahlt die Vollkasko bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl den Neupreis, wenn das Ereignis innerhalb einer bestimmten Frist nach der Erstzulassung passiert. Wie lang diese Frist ist, unterscheidet sich stark: Manche Tarife bieten sechs Monate, andere 24 oder mehr. Für einen Neuwagen ist das einer der wichtigsten Punkte im Vergleich.

Kaufpreisentschädigung für Gebrauchte

Bei einem gebrauchten Auto gibt es keinen Neupreis. Einige Tarife zahlen stattdessen den Kaufpreis, den Sie belegen können, wenn der Schaden in den ersten Monaten nach dem Kauf passiert. Das schützt vor dem Wertverlust, den ein Gutachter nach einem Totalschaden ansetzt. Der Kaufvertrag sollte deshalb gut aufbewahrt werden.

GAP-Deckung bei Leasing und Kredit

Bei einem Leasingauto oder einem finanzierten Wagen kommt ein zweites Problem dazu. Nach einem Totalschaden verlangt der Leasinggeber den Ablösewert, die Bank die offene Restschuld. Beide liegen am Anfang oft über dem Wiederbeschaffungswert. Die Differenz müssten Sie aus eigener Tasche zahlen, für ein Auto, das es nicht mehr gibt.

Die GAP-Deckung schließt genau diese Lücke. Sie zahlt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert bzw. der Restschuld. Bei vielen Leasingverträgen ist sie Pflicht oder schon enthalten. Bei einem Bankkredit fehlt sie häufig, obwohl das Risiko dasselbe ist.

Worauf Sie im Vergleich achten

  • Dauer der Neupreisentschädigung in Monaten ab Erstzulassung
  • Ob es eine Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen gibt und für wie lange
  • Ob die GAP-Deckung im Tarif enthalten ist oder extra kostet
  • Die Selbstbeteiligung in der Vollkasko, denn sie wird auch hier abgezogen

Häufige Fragen

Wie lange gilt die Neupreisentschädigung?
Das legt jeder Tarif selbst fest. Üblich sind Zeiträume zwischen sechs und 24 Monaten nach Erstzulassung, manche Tarife gehen darüber hinaus. Der Zeitraum steht in den Tarifdetails und lässt sich im Vergleich ablesen.
Ist die GAP-Deckung beim Leasing Pflicht?
Gesetzlich nicht, aber viele Leasinggeber verlangen eine Vollkasko und empfehlen oder fordern eine GAP-Deckung. Manche Leasingverträge enthalten sie bereits. Sehen Sie in Ihren Leasingvertrag, bevor Sie sie doppelt abschließen.
Was ist der Unterschied zwischen Neupreis- und Kaufpreisentschädigung?
Die Neupreisentschädigung zahlt den Listenpreis eines neuen gleichwertigen Autos. Die Kaufpreisentschädigung zahlt den Preis, den Sie tatsächlich bezahlt haben, und ist vor allem für Gebrauchtwagen gedacht.

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