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Ersatzreisender: Die Pauschalreise weitergeben statt stornieren

Direkt zum Vergleich: Pauschalreise

Eine Krankheit, ein Termin im Job, ein Familienereignis. Wenn Sie kurz vor dem Urlaub nicht reisen können, ist eine Stornierung oft teuer. Bei einer Pauschalreise gibt es eine Alternative, die viele nicht kennen: Sie geben die Reise an jemand anderen ab.

Das Recht auf einen Ersatzreisenden

Bei einer Pauschalreise dürfen Sie verlangen, dass eine andere Person an Ihrer Stelle reist. Das regelt das Reiserecht im BGB, und der Veranstalter kann es nicht vertraglich ausschließen. Die neue Person übernimmt Ihren Platz mit allen Leistungen: Flug, Hotel, Transfer und Verpflegung.

Die Frist: sieben Tage

Die Mitteilung muss spätestens sieben Tage vor Reisebeginn beim Veranstalter eingehen. Schicken Sie sie per E-Mail oder Brief, damit Sie den Zugang belegen können. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und, falls nötig, Passdaten der neuen Person.

Was es kostet

Der Veranstalter darf die Mehrkosten verlangen, die ihm durch den Wechsel tatsächlich entstehen. Er muss sie nachweisen. Eine pauschale Gebühr ohne Bezug zu echten Kosten ist nicht zulässig. In der Praxis entscheidet vor allem der Flug über den Preis. Manche Airlines erlauben eine Namensänderung gegen Gebühr, bei anderen muss ein neues Ticket gekauft werden. Dann kann der Wechsel teurer werden als gedacht.

Lassen Sie sich die Mehrkosten deshalb vorher nennen und vergleichen Sie sie mit den Stornokosten. Mal ist die Übertragung deutlich günstiger, mal liegt sie nah an der Stornogebühr.

Wann der Veranstalter ablehnen darf

Nur aus einem triftigen Grund: Die neue Person erfüllt die besonderen Anforderungen der Reise nicht. Das kann ein Visum sein, das nicht rechtzeitig zu bekommen ist, eine vorgeschriebene Impfung oder eine Altersgrenze bei einer Erwachsenenreise.

Kurz zusammengefasst

  • Mitteilung spätestens sieben Tage vor Abreise, schriftlich
  • Mehrkosten vorher erfragen und mit den Stornokosten vergleichen
  • Für Preis und Mehrkosten haften Sie und der Ersatzreisende gemeinsam
  • Bei Krankheit prüfen, ob eine Reiserücktrittsversicherung greift

Was eine Stornierung kostet und wann sie kostenlos ist, steht im Ratgeber Pauschalreise stornieren.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich den Ersatzreisenden melden?
Die Mitteilung muss spätestens sieben Tage vor Reisebeginn beim Veranstalter eingehen, auf einem dauerhaften Datenträger wie E-Mail oder Brief. Eine spätere Mitteilung muss der Veranstalter nicht akzeptieren.
Darf der Veranstalter den Ersatzreisenden ablehnen?
Nur, wenn die Person die besonderen Erfordernisse der Reise nicht erfüllt, etwa ein vorgeschriebenes Visum, eine Impfung oder eine bestimmte Fitness für eine Trekkingtour. Ansonsten muss er den Wechsel akzeptieren.
Wer zahlt, wenn der Ersatzreisende den Preis nicht bezahlt?
Sie und die neue Person haften gemeinsam für den Reisepreis und die Mehrkosten. Klären Sie das Geld deshalb vorher untereinander.

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