Ein Unfall auf glatter Straße betrifft oft zwei Schäden: den am fremden und den am eigenen Auto. Dafür sind unterschiedliche Versicherungen zuständig. Welche zahlt, hängt davon ab, wie Ihr Auto versichert ist.
Wer zahlt welchen Schaden
| Schaden | Zuständig |
|---|---|
| Fremdes Auto, Zaun, Laterne, Verletzte | Kfz-Haftpflicht |
| Eigenes Auto nach Rutschen in Graben oder Leitplanke | nur Vollkasko |
| Eigenes Auto, Unfall mit Wild auf glatter Straße | Teilkasko, je nach Tarif |
| Dachlawine oder Eiszapfen auf dem geparkten Auto | Teilkasko, wenn Dachlawine eingeschlossen ist, sonst oft der Hauseigentümer |
Ob Ihr Tarif Dachlawinen oder erweiterte Wildschäden einschließt, steht in den Bedingungen. Welche Bausteine sinnvoll sind, zeigt der Ratgeber Zusatzbausteine.
Ohne Winterreifen
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Sie nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Seit dem 1. Oktober 2024 zählen dafür nur Reifen mit Alpine-Symbol. Neben dem Bußgeld kann die Kaskoversicherung ihre Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, wenn der Unfall mit Sommerreifen passiert ist. Manche Tarife verzichten auf diesen Einwand.
Nach dem Unfall
- Unfallstelle sichern, Warnweste anziehen
- Fotos von Straße, Fahrzeugen und Schäden machen
- Bei Fremdschaden Daten austauschen, bei Verletzten die Polizei rufen
- Den Schaden zeitnah beim Versicherer melden
Selbst zahlen oder melden?
Jeder regulierte Schaden in Haftpflicht oder Vollkasko führt zur Rückstufung der SF-Klasse. Bei kleinen Schäden kann es günstiger sein, sie selbst zu bezahlen. Wie Sie das ausrechnen, erklärt der Ratgeber SF-Klasse.