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Glatteis-Unfall: Welche Versicherung zahlt was?

Direkt zum Vergleich: Kfz-Versicherung

Ein Unfall auf glatter Straße betrifft oft zwei Schäden: den am fremden und den am eigenen Auto. Dafür sind unterschiedliche Versicherungen zuständig. Welche zahlt, hängt davon ab, wie Ihr Auto versichert ist.

Wer zahlt welchen Schaden

Schaden Zuständig
Fremdes Auto, Zaun, Laterne, VerletzteKfz-Haftpflicht
Eigenes Auto nach Rutschen in Graben oder Leitplankenur Vollkasko
Eigenes Auto, Unfall mit Wild auf glatter StraßeTeilkasko, je nach Tarif
Dachlawine oder Eiszapfen auf dem geparkten AutoTeilkasko, wenn Dachlawine eingeschlossen ist, sonst oft der Hauseigentümer

Ob Ihr Tarif Dachlawinen oder erweiterte Wildschäden einschließt, steht in den Bedingungen. Welche Bausteine sinnvoll sind, zeigt der Ratgeber Zusatzbausteine.

Ohne Winterreifen

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Sie nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Seit dem 1. Oktober 2024 zählen dafür nur Reifen mit Alpine-Symbol. Neben dem Bußgeld kann die Kaskoversicherung ihre Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, wenn der Unfall mit Sommerreifen passiert ist. Manche Tarife verzichten auf diesen Einwand.

Nach dem Unfall

  • Unfallstelle sichern, Warnweste anziehen
  • Fotos von Straße, Fahrzeugen und Schäden machen
  • Bei Fremdschaden Daten austauschen, bei Verletzten die Polizei rufen
  • Den Schaden zeitnah beim Versicherer melden

Selbst zahlen oder melden?

Jeder regulierte Schaden in Haftpflicht oder Vollkasko führt zur Rückstufung der SF-Klasse. Bei kleinen Schäden kann es günstiger sein, sie selbst zu bezahlen. Wie Sie das ausrechnen, erklärt der Ratgeber SF-Klasse.

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko bei Glatteis?
Nicht für Schäden am eigenen Auto durch einen Unfall. Die Teilkasko deckt etwa Sturm, Hagel, Glasbruch und Wildunfälle, aber keinen Unfall durch Rutschen.
Ist Glatteis höhere Gewalt?
In der Regel nicht. Wer bei Glätte fährt, muss Tempo und Abstand anpassen. Wer auffährt oder von der Spur abkommt, haftet meist trotzdem.
Was kostet es, ohne Winterreifen zu fahren?
Bei winterlichen Straßenverhältnissen 60 Euro und einen Punkt, mit Behinderung anderer 80 Euro (Bußgeldkatalog). Seit dem 1. Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit Alpine-Symbol als Winterreifen.

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