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Internet zu langsam: Richtig messen, Rechte kennen

Direkt zum Vergleich: DSL-Tarif

Der Speedtest auf dem Handy zeigt 40 statt 250 Mbit, und der Ärger ist groß. Als Beweis taugt das aber wenig. Wer zu langsames Internet geltend machen will, muss nach festen Regeln messen.

Warum der schnelle Speedtest nicht reicht

Im WLAN gehen Geschwindigkeit und Stabilität schon zwischen Router und Gerät verloren, durch Wände, andere Netze oder ein älteres Smartphone. Laufen nebenbei Updates oder Streams auf anderen Geräten, verfälscht auch das die Messung. Ein solcher Test sagt mehr über Ihr WLAN als über den Anschluss. Tipps dazu stehen im Artikel WLAN zu langsam?

So messen Sie richtig

  • Computer per LAN-Kabel direkt mit dem Router verbinden
  • Andere Geräte vom Netz nehmen oder pausieren
  • Die Desktop-App der Bundesnetzagentur von breitbandmessung.de nutzen
  • Das Messprotokoll vollständig durchlaufen

Das offizielle Protokoll verlangt 30 Messungen an drei verschiedenen Kalendertagen, verteilt über höchstens 14 Tage. Die App achtet auf die Abstände zwischen den Messungen und erstellt am Ende ein Protokoll, das als Nachweis gegenüber dem Anbieter gilt.

Was Ihnen bei erheblicher Abweichung zusteht

Weicht die gemessene Leistung erheblich von dem ab, was im Vertrag steht, haben Sie nach dem Telekommunikationsgesetz zwei Möglichkeiten. Sie können das Entgelt mindern, und zwar im Verhältnis der fehlenden Leistung. Oder Sie kündigen den Vertrag außerordentlich, auch vor Ende der Mindestlaufzeit.

Die Vertragswerte für maximale, normalerweise verfügbare und minimale Geschwindigkeit stehen im Produktinformationsblatt Ihres Tarifs. Mit diesen Werten vergleicht die App Ihre Messungen.

Danach: den passenden Tarif suchen

Liegt das Problem am Anschluss, ist ein Wechsel oft die beste Lösung. Vielleicht ist an Ihrer Adresse inzwischen Kabel oder Glasfaser verfügbar. Der Vergleich zeigt, welche Tarife und Geschwindigkeiten Sie dort buchen können.

Häufige Fragen

Was gilt als erhebliche Abweichung?
Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur unter anderem dann, wenn Sie nicht einmal 90 Prozent der vertraglichen Höchstgeschwindigkeit erreichen, wenn die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit in weniger als 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder wenn die Mindestgeschwindigkeit an zwei von drei Messtagen unterschritten wird.
Wie viel darf ich mindern?
Die Minderung richtet sich nach dem Verhältnis von gemessener zu vertraglich vereinbarter Leistung. Kommt etwa nur die Hälfte an, kann auch der Preis entsprechend sinken.
Gilt das auch für Mobilfunk?
Für den Festnetz-Internetanschluss ist das Verfahren klar geregelt. Für Mobilfunk gibt es zwar ebenfalls Messmöglichkeiten der Bundesnetzagentur, die Rechte sind dort aber schwerer durchzusetzen.

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