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Umzug mit Internetvertrag: Was das Gesetz regelt

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Ein Umzug beendet den Internetvertrag nicht automatisch. Was stattdessen gilt, regelt das Telekommunikationsgesetz recht genau. Wer die Regeln kennt, vermeidet doppelte Kosten und Wochen ohne Netz.

Der Vertrag zieht mit

Ihr Anbieter muss die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort weiter erbringen, sofern er sie dort anbietet. Laufzeit und Konditionen bleiben dabei unverändert. Er darf den Umzug nicht nutzen, um Ihnen eine neue Mindestlaufzeit aufzuerlegen.

Kündigen, wenn er nicht liefern kann

Kann der Anbieter an der neuen Adresse nicht dieselbe Leistung bereitstellen, dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das gilt auch während der Mindestlaufzeit. Typisch ist der Fall, dass ein Kabelanbieter in der neuen Straße kein Netz hat oder dort nur eine deutlich langsamere Variante möglich ist.

Was der Umzug kosten darf

Für den Umzug darf der Anbieter ein Entgelt verlangen. Es darf aber nicht höher sein als der Preis für die Schaltung eines neuen Anschlusses. Manche Anbieter verzichten ganz darauf, vor allem, wenn der Vertrag ohnehin noch lange läuft.

Früh melden

Melden Sie den Umzug so früh wie möglich, am besten mehrere Wochen vorher. Für die Schaltung am neuen Ort ist oft ein Technikertermin nötig. Wer erst kurz vor dem Umzug Bescheid gibt, sitzt womöglich einige Tage ohne Internet in der neuen Wohnung.

Gute Gelegenheit für einen Vergleich

Ist die Mindestlaufzeit schon vorbei, können Sie ohnehin mit einem Monat Frist kündigen. Dann lohnt der Blick auf die Tarife an der neuen Adresse, denn dort sind womöglich andere Techniken verfügbar. Vielleicht gibt es Glasfaser, wo vorher nur DSL lag. Mehr zu den Anschlussarten steht im Artikel DSL, Kabel oder Glasfaser?

Häufige Fragen

Wann sollte ich den Umzug melden?
So früh wie möglich, am besten vier bis sechs Wochen vorher. Ein neuer Anschluss braucht oft einen Technikertermin, und manchmal muss die Leitung erst geschaltet werden.
Was gilt, wenn ich in eine bestehende Wohngemeinschaft ziehe?
Gibt es dort schon einen Anschluss, wollen Sie Ihren eigenen Vertrag meist nicht mitnehmen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann aber nur, wenn Ihr Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern kann. Sonst gilt die normale Laufzeit.
Kann ich nach der Mindestlaufzeit einfach kündigen?
Ja. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind Internetverträge mit einer Frist von einem Monat kündbar.

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