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Gas beim Umzug: Was Sie regeln müssen

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Beim Strom ist klar, dass jede Wohnung einen eigenen Vertrag braucht. Beim Gas kommt es darauf an, wie geheizt wird. Bevor Sie etwas kündigen oder abschließen, lohnt ein Blick auf die Heizung in der neuen Wohnung.

Erst klären: eigener Zähler oder nicht

Bei einer Gasetagenheizung oder im eigenen Haus haben Sie einen eigenen Gaszähler und brauchen einen eigenen Vertrag. Bei einer Zentralheizung im Mehrfamilienhaus kauft der Vermieter das Gas, und Sie zahlen über die Nebenkosten. Kochen Sie mit Gas, gibt es manchmal trotzdem einen kleinen eigenen Zähler. Fragen Sie beim Vermieter oder schauen Sie bei der Besichtigung in den Keller oder die Küche.

Den alten Vertrag mitnehmen oder beenden

Melden Sie den Umzug Ihrem Versorger. Liefert er an die neue Adresse und bietet die bisherigen Bedingungen an, läuft der Vertrag weiter. Die Preise können sich wegen anderer Netzentgelte trotzdem ändern. Bietet er das nicht an, dürfen Sie mit sechs Wochen Frist kündigen, auch während der Mindestlaufzeit. Ziehen Sie in eine Wohnung ohne Gasanschluss, endet der Vertrag mit dem Auszug.

Den Zählerstand richtig festhalten

Gaszähler zeigen Kubikmeter mit mehreren Nachkommastellen, oft in Rot abgesetzt. Notieren Sie die Zahl vor dem Komma, die Zählernummer und das Datum. Ein Foto mit dem ganzen Zählerschild beugt Streit vor. Das gilt für die alte und für die neue Wohnung. Wie Sie aus Kubikmetern den Verbrauch in kWh berechnen, steht im Ratgeber Kubikmeter in kWh.

Keine Grundversorgung aus Versehen

Entnehmen Sie in der neuen Wohnung Gas ohne eigenen Vertrag, beliefert Sie der Grundversorger. Sie können daraus mit zwei Wochen Frist wechseln. Günstiger ist es, den Vertrag vor dem Einzug abzuschließen. Für den Vergleich brauchen Sie einen Verbrauchswert. Fragen Sie den Vermieter oder Vormieter nach dem Vorjahr. Ohne diese Angabe helfen die Richtwerte nach Wohnform im Ratgeber Was 1 Cent beim Gas kostet.

Der Fahrplan

  • Heizungsart der neuen Wohnung klären
  • Spätestens sechs Wochen vorher den bisherigen Versorger informieren
  • Neuen Tarif mit der neuen Postleitzahl vergleichen
  • Am Übergabetag Zählerstände mit Foto festhalten und melden

Häufige Fragen

Brauche ich in der neuen Wohnung einen eigenen Gasvertrag?
Nur, wenn Sie einen eigenen Gaszähler haben, etwa bei einer Gasetagenheizung oder im eigenen Haus. Bei einer Zentralheizung im Mehrfamilienhaus kauft der Vermieter das Gas und rechnet es über die Nebenkosten ab.
Kann ich meinen Gasvertrag beim Umzug kündigen?
Ja, wenn der Versorger Sie an der neuen Adresse nicht zu den bisherigen Bedingungen beliefert oder wenn dort kein Gasanschluss besteht. Die Frist beträgt sechs Wochen, auch während einer Mindestlaufzeit.
Was ist, wenn die neue Wohnung keinen Gasanschluss hat?
Dann endet der Gasvertrag mit dem Umzug, weil eine Belieferung nicht möglich ist. Teilen Sie dem Versorger das Auszugsdatum und den Zählerstand mit.

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