Viele Internetverträge laufen längst über die Mindestlaufzeit hinaus, oft zu einem höheren Preis als am Anfang. Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2021 kommen Sie aus solchen Verträgen schnell heraus.
Die Fristen
| Situation | Kündigung |
|---|---|
| In der Mindestlaufzeit (höchstens 24 Monate) | zum Ende der Mindestlaufzeit |
| Nach der Mindestlaufzeit | jederzeit mit einem Monat Frist |
| Umzug, Anbieter kann am neuen Ort nicht liefern | mit einem Monat Frist |
| Anbieter ändert den Vertrag einseitig zu Ihrem Nachteil | Sonderkündigung |
Rechtsgrundlage: §§ 56, 57 und 60 Telekommunikationsgesetz. Was beim Umzug gilt, erklärt der Ratgeber Internetvertrag beim Umzug.
So kündigen Sie
Anbieter, die Verträge online abschließen lassen, müssen auch einen Kündigungsbutton auf ihrer Internetseite haben. Darüber ist die Kündigung in wenigen Minuten erledigt und Sie erhalten eine Bestätigung. Alternativ kündigen Sie schriftlich oder per E-Mail.
Ohne Ausfall wechseln
- Neuen Tarif abschließen und den neuen Anbieter mit der Kündigung und der Rufnummernmitnahme beauftragen
- Der Wechsel wird zwischen beiden Anbietern auf einen Tag abgestimmt
- Dauert die Unterbrechung beim Wechsel länger als einen Arbeitstag, steht Ihnen eine Entschädigung zu (§ 59 TKG)
Router zurückgeben
Ein gemieteter Router muss nach dem Vertragsende zurück, sonst kann der Anbieter ihn in Rechnung stellen. Ob sich beim neuen Vertrag Kauf oder Miete lohnt, rechnet der Ratgeber Router mieten oder kaufen vor.