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Internetvertrag kündigen: Fristen und Wechsel

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Viele Internetverträge laufen längst über die Mindestlaufzeit hinaus, oft zu einem höheren Preis als am Anfang. Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2021 kommen Sie aus solchen Verträgen schnell heraus.

Die Fristen

Situation Kündigung
In der Mindestlaufzeit (höchstens 24 Monate)zum Ende der Mindestlaufzeit
Nach der Mindestlaufzeitjederzeit mit einem Monat Frist
Umzug, Anbieter kann am neuen Ort nicht liefernmit einem Monat Frist
Anbieter ändert den Vertrag einseitig zu Ihrem NachteilSonderkündigung

Rechtsgrundlage: §§ 56, 57 und 60 Telekommunikationsgesetz. Was beim Umzug gilt, erklärt der Ratgeber Internetvertrag beim Umzug.

So kündigen Sie

Anbieter, die Verträge online abschließen lassen, müssen auch einen Kündigungsbutton auf ihrer Internetseite haben. Darüber ist die Kündigung in wenigen Minuten erledigt und Sie erhalten eine Bestätigung. Alternativ kündigen Sie schriftlich oder per E-Mail.

Ohne Ausfall wechseln

  • Neuen Tarif abschließen und den neuen Anbieter mit der Kündigung und der Rufnummernmitnahme beauftragen
  • Der Wechsel wird zwischen beiden Anbietern auf einen Tag abgestimmt
  • Dauert die Unterbrechung beim Wechsel länger als einen Arbeitstag, steht Ihnen eine Entschädigung zu (§ 59 TKG)

Router zurückgeben

Ein gemieteter Router muss nach dem Vertragsende zurück, sonst kann der Anbieter ihn in Rechnung stellen. Ob sich beim neuen Vertrag Kauf oder Miete lohnt, rechnet der Ratgeber Router mieten oder kaufen vor.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Während der Mindestlaufzeit können Sie zu deren Ende kündigen. Danach läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar (§ 56 TKG).
Darf der Anbieter den Vertrag um zwölf Monate verlängern?
Nein. Seit Dezember 2021 verlängern sich Verträge nach der Mindestlaufzeit nicht mehr um ein ganzes Jahr, sondern laufen mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit weiter.
Muss ich den Router zurückschicken?
Nur einen gemieteten Router. Einen gekauften behalten Sie und können ihn oft beim neuen Anbieter weiter nutzen.

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