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Kfz-Beitrag gestiegen: So nutzen Sie die Sonderkündigung

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Im Herbst verschicken die Versicherer die Rechnungen für das neue Jahr. Steigt der Beitrag, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert, dürfen Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Das gilt auch dann, wenn der reguläre Stichtag am 30. November schon vorbei ist.

Die Regel

Nach § 40 Versicherungsvertragsgesetz können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird. Der Versicherer muss Sie in der Mitteilung auf dieses Recht hinweisen.

Wann es gilt und wann nicht

Grund für den höheren Beitrag Sonderkündigung
Versicherer erhöht den Tarifja
Neue Typklasse oder Regionalklasse, Versicherer verlangt deshalb mehrja
Rückstufung der SF-Klasse nach eigenem Schadennein
Sie haben selbst Leistungen oder Fahrerkreis erweitertnein

Was Typ- und Regionalklasse bedeuten, steht in den Ratgebern Typklasse und Regionalklasse.

So gehen Sie vor

  • Eingangsdatum der Rechnung oder Mitteilung notieren
  • Mit unveränderten Angaben vergleichen, damit Sie gleiche Leistungen nebeneinander sehen
  • Neuen Vertrag abschließen und die eVB-Nummer erhalten
  • Kündigung mit Hinweis auf die Beitragserhöhung innerhalb der Monatsfrist schicken

Lohnt sich der Wechsel?

Vergleichen Sie den neuen Beitrag mit Angeboten für denselben Schutz. Achten Sie auf Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und Fahrerkreis, damit der günstigere Tarif nicht durch eine kleinere Leistung zustande kommt. Wer rechtzeitig vor dem 30. November vergleicht, braucht die Sonderkündigung gar nicht, mehr dazu im Ratgeber Stichtag 30. November.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit?
Einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung (§ 40 VVG). Maßgeblich ist der Tag, an dem Brief oder E-Mail bei Ihnen angekommen ist.
Gilt das auch nach dem 30. November?
Ja. Die Sonderkündigung ist vom regulären Stichtag unabhängig. Nennen Sie im Schreiben ausdrücklich die Beitragserhöhung als Grund.
Habe ich nach einem Unfall ein Sonderkündigungsrecht?
Nicht wegen der Rückstufung. Steigt der Beitrag, weil Ihre SF-Klasse nach einem Schaden sinkt, ist das keine Beitragserhöhung im Sinne des Gesetzes. Nach einem regulierten Schaden haben aber beide Seiten ein eigenes Kündigungsrecht.

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