Die meisten Kfz-Versicherungen laufen im Kalenderjahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr. Kündigen können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Daraus ergibt sich der bekannte Stichtag: Bis zum 30. November muss die Kündigung beim Versicherer sein.
So läuft der Wechsel
- Beitrag für das neue Jahr ansehen, er steht meist auf der Rechnung im Herbst
- Tarife mit gleichen Angaben vergleichen: SF-Klasse, Fahrerkreis, Kilometer, Selbstbeteiligung
- Neuen Vertrag zum 1. Januar abschließen
- Alten Vertrag kündigen oder den neuen Versicherer kündigen lassen
Rechtzeitig ankommen
Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Viele Versicherer bieten einen Kündigungsbutton auf ihrer Internetseite an, damit ist die Kündigung sofort zugestellt. Bei einem Brief lohnt sich ein Einschreiben, wenn es knapp wird. Ein neuer Versicherer, der die Kündigung übernimmt, braucht dafür ebenfalls einige Tage Vorlauf.
Nicht jeder Vertrag endet im Dezember
Haben Sie das Auto mitten im Jahr angemeldet, kann das Versicherungsjahr zu einem anderen Datum enden. Das steht im Versicherungsschein als Hauptfälligkeit. Die Frist ist dann ein Monat vor diesem Datum.
Nach dem Stichtag
Ist der 30. November verpasst, bleibt der Wechsel möglich, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht. Dann haben Sie ab Zugang der Mitteilung einen Monat Zeit, mehr dazu im Ratgeber Beitragserhöhung. Ihre schadenfreien Jahre nehmen Sie in jedem Fall mit, wie die Einstufung funktioniert, erklärt der Ratgeber SF-Klasse.