Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Schlüssel liegen bereit. Bevor das Auto auf Sie zugelassen werden kann, will die Zulassungsstelle eine siebenstellige Nummer sehen: die eVB-Nummer. Sie ist schnell beschafft. Der Moment, in dem Sie sie anfordern, ist aber auch die Entscheidung für einen Versicherer.
Was die eVB-Nummer ist
eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Mit der Nummer bestätigt ein Versicherer der Zulassungsstelle, dass für das Auto eine Haftpflichtversicherung besteht. Ohne sie gibt es keine Zulassung und kein Kennzeichen. Die Nummer bekommen Sie online, telefonisch oder beim Vermittler, oft sofort nach dem Antrag.
Wann der Schutz beginnt
Mit der Zulassung beginnt der vorläufige Versicherungsschutz. Das gilt sofort für die Haftpflicht. Ob auch Teil- oder Vollkasko vorläufig gelten, hängt davon ab, was Sie beantragt haben. Wer ein teures Auto vom Händler abholt, sollte darauf achten, dass die Kasko von Anfang an dabei ist und nicht erst mit der Policierung startet.
Erst vergleichen, dann Nummer anfordern
Viele holen die eVB-Nummer schnell beim bisherigen Versicherer oder lassen sie vom Händler besorgen. Das ist bequem, aber nicht immer günstig. Wer die Nummer bei einem Anbieter anfordert, schließt dort in aller Regel auch den Vertrag ab. Ein späterer Wechsel geht dann erst zum Ende der Vertragslaufzeit.
Besser ist die Reihenfolge andersherum. Rechnen Sie den Beitrag für das neue Auto im Vergleich aus, sobald Sie Herstellernummer und Typschlüsselnummer kennen. Sie stehen im Fahrzeugschein unter 2.1 und 2.2. Beim gewählten Tarif fordern Sie dann die eVB-Nummer an.
Was mit dem Vertrag des Vorbesitzers passiert
Kaufen Sie ein Auto, das bereits zugelassen ist, geht dessen Kfz-Versicherung zunächst auf Sie über. Das schützt in der Zeit zwischen Kauf und Ummeldung. Sie müssen den Vertrag aber nicht behalten. Innerhalb eines Monats nach dem Kauf können Sie ihn kündigen. Wer das Auto mit eigener eVB-Nummer ummeldet, beendet den alten Vertrag damit in der Praxis. Die SF-Klasse des Vorbesitzers geht nicht auf Sie über. Es gilt Ihre eigene.
Kurz zusammengefasst
- Hersteller- und Typschlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein notieren
- Beitrag im Vergleich ausrechnen, dabei Kasko und Neupreisentschädigung prüfen
- eVB-Nummer beim gewählten Versicherer anfordern
- Mit der Nummer zulassen oder ummelden