Ein zweites Auto in der Familie ist schnell angeschafft. Teuer wird es, wenn die Versicherung es wie einen Fahranfänger behandelt und in SF 0 einstuft. Das lässt sich in den meisten Fällen vermeiden.
1. Die Zweitwagenregelung nutzen
Fast alle Versicherer haben eine Sonderregel für Zweitwagen. Statt SF 0 startet das Auto dann in SF ½, bei manchen Gesellschaften auch in SF 2 oder höher. Voraussetzung ist meist, dass der Erstwagen mindestens in SF ½ steht und der Halter des Zweitwagens zum selben Haushalt gehört. Oft muss außerdem der Führerschein seit einer Mindestzahl von Jahren bestehen.
Der Erstwagen verliert dabei nichts. Beide Verträge laufen nebeneinander, und der Zweitwagen sammelt ab dem Start eigene schadenfreie Jahre.
2. Die Einstufung des Erstwagens spiegeln
Einige Versicherer gehen weiter und übernehmen für den Zweitwagen die SF-Klasse des Erstwagens ganz oder teilweise. Steht der Erstwagen in SF 15, kann der Zweitwagen dann deutlich höher starten als in SF ½. Das ist die günstigste Variante, aber auch die mit den meisten Bedingungen: oft nur beim selben Versicherer, nur für Pkw und manchmal nur mit Aufpreis im Tarif. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich vor dem Abschluss.
3. Eine SF-Klasse übertragen
Fährt in der Familie jemand kein eigenes Auto mehr, kann er seine SF-Klasse abgeben, etwa die Eltern an ihr Kind oder ein Partner an den anderen. Übernommen werden aber höchstens so viele Jahre, wie der Empfänger selbst den Führerschein besitzt. Wer seit fünf Jahren fährt, bekommt also höchstens SF 5, auch wenn die Eltern in SF 30 stehen.
Der Abgebende fängt danach selbst wieder unten an. Die Übertragung lohnt sich deshalb vor allem, wenn er auf absehbare Zeit kein Auto mehr versichern will. Mehr dazu steht im Ratgeber zur SF-Klasse.
4. Den Fahrerkreis eng halten
Neben der SF-Klasse bestimmt der Fahrerkreis den Beitrag. Fährt den Zweitwagen nur der Halter oder nur das Paar, ist das meist günstiger als ein offener Fahrerkreis. Junge Fahrer unter 23 oder 25 Jahren machen den Tarif spürbar teurer. Wer sie nicht braucht, sollte sie nicht eintragen.
Ehrlich bleiben ist dabei Pflicht. Fährt doch einmal jemand außerhalb des vereinbarten Kreises und verursacht einen Unfall, verlangt der Versicherer oft eine Vertragsstrafe oder einen Nachzahlungsbetrag.
Vor der Anmeldung vergleichen
Die Regeln für Zweitwagen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer stark. Deshalb lohnt der Vergleich vor der Zulassung, nicht danach. Geben Sie im Rechner an, dass es sich um einen Zweitwagen handelt, und tragen Sie die SF-Klasse des Erstwagens ein. Dann sehen Sie, welche Anbieter daraus die beste Einstufung machen.