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Fahranfänger versichern: Wege aus der teuren SF 0

Direkt zum Vergleich: Kfz-Versicherung

Neuer Führerschein, erstes eigenes Auto, erste Beitragsrechnung. Da ist der Schreck oft groß. Fahranfänger werden in SF 0 eingestuft und zahlen dort den höchsten Beitragssatz. Ganz verhindern lässt sich das nicht, abmildern aber schon.

1. Die Eltern als Halter, das Kind als Fahrer

Am häufigsten läuft das Auto über ein Elternteil, das schon eine gute SF-Klasse hat. Der Fahranfänger wird als Fahrer eingetragen. Der Beitrag steigt dann wegen des jungen Fahrers, bleibt aber meist deutlich unter dem eines eigenen Vertrags in SF 0.

Der Haken: Die schadenfreien Jahre sammelt der Elternteil, nicht das Kind. Und baut der junge Fahrer einen Unfall, rutscht der Vertrag der Eltern zurück. Wer diesen Weg geht, sollte den Fahrer korrekt angeben. Ein verschwiegener junger Fahrer kann im Schadenfall teuer werden.

2. Die Zweitwagenregel nutzen

Haben die Eltern schon ein Auto versichert, gibt es bei vielen Versicherern eine Sonderregel für einen zweiten Wagen im Haushalt. Er startet dann besser als SF 0. Läuft der Zweitwagen auf ein Kind, das im Haushalt lebt, akzeptieren manche Anbieter auch das. Wie das genau funktioniert, steht im Ratgeber Zweitwagen versichern.

3. Eine SF-Klasse übertragen

Gibt ein Familienmitglied das Autofahren auf, etwa die Großeltern, kann es seine SF-Klasse abgeben. Der Empfänger bekommt aber höchstens so viele schadenfreie Jahre, wie er selbst den Führerschein hat. Für jemanden, der gerade erst bestanden hat, bringt das deshalb wenig. Interessant wird es nach zwei oder drei Jahren, zum Beispiel wenn das Kind zuerst bei den Eltern mitfährt und später einen eigenen Vertrag abschließt.

4. Begleitetes Fahren angeben

Wer mit 17 begleitet gefahren ist, hat zwar nicht mehr schadenfreie Jahre, aber mehr Fahrpraxis. Einige Versicherer honorieren das mit einer besseren Einstufung oder einem Nachlass. Andere tun es nicht. Deshalb lohnt es sich, diese Angabe im Vergleich zu machen.

Was zusätzlich hilft

  • Ein Auto mit niedriger Typklasse statt eines PS-starken Modells
  • Teilkasko statt Vollkasko, wenn das Auto älter und nicht mehr viel wert ist
  • Eine höhere Selbstbeteiligung in der Kasko
  • Ein eng gehaltener Fahrerkreis ohne weitere junge Fahrer

Welche Kombination am günstigsten ist, hängt stark vom Versicherer ab. Rechnen Sie im Vergleich am besten zwei Varianten durch: einmal mit den Eltern als Halter, einmal als eigener Vertrag mit Zweitwagenregel.

Häufige Fragen

Sammelt mein Kind schadenfreie Jahre, wenn es auf meinem Vertrag mitfährt?
Nein. Schadenfreie Jahre sammelt der Versicherungsnehmer, also der, auf den der Vertrag läuft. Fährt das Kind nur als eingetragener Fahrer mit, hat es später keine eigene SF-Klasse. Abhilfe schafft eine spätere Übertragung der SF-Klasse von den Eltern.
Bringt begleitetes Fahren ab 17 einen Rabatt?
Bei manchen Versicherern ja, etwa als bessere Einstufung oder als Nachlass für junge Fahrer. Eine einheitliche Regel gibt es nicht. Im Vergleich lässt sich angeben, ob der Führerschein mit 17 erworben wurde.
Was passiert, wenn der Fahranfänger einen Unfall baut?
Der Vertrag, über den der Schaden läuft, wird zurückgestuft. Läuft das Auto über die Eltern, trifft die Rückstufung deren Vertrag. Das sollte vorher allen Beteiligten klar sein.

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