Die Reise ist gebucht und bezahlt, Wochen später kommt eine Nachricht vom Veranstalter: Der Preis steigt. Das ist ärgerlich, aber nicht immer unzulässig. Das Gesetz zieht klare Grenzen, und ab einer bestimmten Höhe haben Sie die Wahl.
Wann eine Erhöhung überhaupt erlaubt ist
Der Veranstalter darf den Preis nach der Buchung nur erhöhen, wenn der Vertrag das ausdrücklich vorsieht und genau beschreibt, wie die Erhöhung berechnet wird. Gründe können nur gestiegene Kosten sein, die er nicht beeinflussen kann:
- Treibstoff oder andere Energiekosten für die Beförderung
- Steuern und Abgaben wie Flughafen- oder Touristensteuern
- Wechselkurse, die für die Reise maßgeblich sind
Die Frist: 20 Tage vor Reisebeginn
Die Erhöhung muss Ihnen klar und verständlich mitgeteilt werden, mit Begründung und Berechnung. Sie muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei Ihnen eingehen. Eine Erhöhung, die erst eine Woche vor der Abreise kommt, ist unwirksam.
Die 8-Prozent-Grenze
Bis 8 Prozent des Reisepreises darf der Veranstalter die Erhöhung durchsetzen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Bei einer Reise für 3.000 Euro sind das bis zu 240 Euro (Beispielrechnung). Liegt die Erhöhung darüber, kann er sie nur anbieten. Sie entscheiden dann, ob Sie den höheren Preis annehmen oder kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Den bezahlten Preis bekommen Sie bei einem Rücktritt vollständig zurück.
Achten Sie auf die Frist, die der Veranstalter Ihnen für die Antwort setzt. Wer nicht reagiert, hat nach Ablauf in der Regel zugestimmt.
Auch Senkungen zählen
Wenn der Vertrag Erhöhungen erlaubt, muss er auch Senkungen vorsehen. Sinken die Kosten nach Ihrer Buchung, steht Ihnen ein niedrigerer Preis zu. Fragen Sie nach, wenn Sie den Eindruck haben, dass das passiert ist.
Beim Buchen darauf achten
Lesen Sie vor der Buchung, ob der Vertrag eine Preisänderungsklausel enthält. Viele Angebote im Vergleich unterscheiden sich darin kaum, die Stornobedingungen dagegen schon. Was eine Absage vor der Reise kostet, steht im Ratgeber Pauschalreise stornieren.