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Preiserhöhung bei der Pauschalreise: Ihre Rechte

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Die Reise ist gebucht und bezahlt, Wochen später kommt eine Nachricht vom Veranstalter: Der Preis steigt. Das ist ärgerlich, aber nicht immer unzulässig. Das Gesetz zieht klare Grenzen, und ab einer bestimmten Höhe haben Sie die Wahl.

Wann eine Erhöhung überhaupt erlaubt ist

Der Veranstalter darf den Preis nach der Buchung nur erhöhen, wenn der Vertrag das ausdrücklich vorsieht und genau beschreibt, wie die Erhöhung berechnet wird. Gründe können nur gestiegene Kosten sein, die er nicht beeinflussen kann:

  • Treibstoff oder andere Energiekosten für die Beförderung
  • Steuern und Abgaben wie Flughafen- oder Touristensteuern
  • Wechselkurse, die für die Reise maßgeblich sind

Die Frist: 20 Tage vor Reisebeginn

Die Erhöhung muss Ihnen klar und verständlich mitgeteilt werden, mit Begründung und Berechnung. Sie muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei Ihnen eingehen. Eine Erhöhung, die erst eine Woche vor der Abreise kommt, ist unwirksam.

Die 8-Prozent-Grenze

Bis 8 Prozent des Reisepreises darf der Veranstalter die Erhöhung durchsetzen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Bei einer Reise für 3.000 Euro sind das bis zu 240 Euro (Beispielrechnung). Liegt die Erhöhung darüber, kann er sie nur anbieten. Sie entscheiden dann, ob Sie den höheren Preis annehmen oder kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Den bezahlten Preis bekommen Sie bei einem Rücktritt vollständig zurück.

Achten Sie auf die Frist, die der Veranstalter Ihnen für die Antwort setzt. Wer nicht reagiert, hat nach Ablauf in der Regel zugestimmt.

Auch Senkungen zählen

Wenn der Vertrag Erhöhungen erlaubt, muss er auch Senkungen vorsehen. Sinken die Kosten nach Ihrer Buchung, steht Ihnen ein niedrigerer Preis zu. Fragen Sie nach, wenn Sie den Eindruck haben, dass das passiert ist.

Beim Buchen darauf achten

Lesen Sie vor der Buchung, ob der Vertrag eine Preisänderungsklausel enthält. Viele Angebote im Vergleich unterscheiden sich darin kaum, die Stornobedingungen dagegen schon. Was eine Absage vor der Reise kostet, steht im Ratgeber Pauschalreise stornieren.

Häufige Fragen

Darf der Veranstalter den Preis kurz vor der Abreise erhöhen?
Nein. Eine Preiserhöhung muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei Ihnen eingehen. Kommt sie später, ist sie unwirksam.
Was passiert, wenn die Erhöhung mehr als 8 Prozent beträgt?
Dann darf der Veranstalter sie nicht einseitig durchsetzen. Er kann sie Ihnen nur anbieten. Sie können zustimmen oder kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Antworten Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Erhöhung in der Regel als angenommen.
Bekomme ich Geld zurück, wenn Kosten sinken?
Ja. Wenn der Vertrag Preiserhöhungen erlaubt, muss er auch Senkungen vorsehen. Sinken etwa Treibstoffkosten oder Steuern nach der Buchung, haben Sie Anspruch auf eine entsprechende Senkung des Preises.

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