„Mit Preisgarantie“ steht bei sehr vielen Stromtarifen. Was damit garantiert wird, unterscheidet sich aber erheblich. Im Kleingedruckten stehen drei Varianten, und nur eine hält den Preis wirklich fest.
Woraus sich der Strompreis zusammensetzt
Der Preis pro Kilowattstunde besteht aus mehreren Teilen. Der Anbieter beeinflusst nur einen davon direkt: die Kosten für Beschaffung und Vertrieb des Stroms. Dazu kommen die Netzentgelte für den Transport, die der örtliche Netzbetreiber festlegt. Den Rest bilden Steuern, Abgaben und Umlagen, die der Staat bestimmt. Je nachdem, welche dieser Teile eine Garantie abdeckt, schützt sie mehr oder weniger.
1. Energiepreisgarantie
Die schwächste Form. Fest ist nur der reine Energiepreis, also der Teil, den der Anbieter selbst kalkuliert. Steigen die Netzentgelte oder staatliche Bestandteile, darf er die Erhöhung weitergeben. Der Name klingt beruhigend, die Wirkung ist begrenzt.
2. Eingeschränkte Preisgarantie
Die häufigste Variante. Energiekosten und Netzentgelte bleiben fest. Ausgenommen sind Steuern, Abgaben und Umlagen. Erhöht der Staat etwa die Stromsteuer oder führt eine neue Umlage ein, steigt Ihr Preis trotz Garantie. Das ist ein überschaubares Risiko, aber eben kein vollständiger Schutz.
3. Vollständige Preisgarantie
Hier ist alles fest bis auf die Mehrwertsteuer. Ändert sich deren Satz, gibt der Anbieter das weiter, nach oben wie nach unten. Alles andere trägt er selbst. Diese Variante bietet die meiste Sicherheit und ist entsprechend seltener.
Auch die Dauer zählt
Eine Garantie über zwölf Monate endet oft genau dann, wenn auch ein Neukundenbonus wegfällt. Im zweiten Jahr ist der Preis dann in beide Richtungen offen. Garantien über 24 Monate schaffen mehr Planbarkeit. Warum sich der Blick aufs zweite Jahr lohnt, steht im Artikel Stromtarife mit Bonus.
Im Stromvergleich wird die Art der Preisgarantie bei jedem Tarif genannt. Lassen Sie sich nicht vom Wort „Garantie“ leiten, sondern lesen Sie nach, welche Variante gemeint ist und wie lange sie gilt.