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Stromvertrag kündigen: Wann es geht und wie

Direkt zum Vergleich: Stromtarif

Viele Haushalte zahlen für Strom mehr als nötig, einfach weil der Vertrag weiterläuft. Kündigen ist beim Strom heute einfacher als früher. Die Regeln für Laufzeit und Fristen wurden in den letzten Jahren deutlich zugunsten der Kunden geändert.

Mindestlaufzeit und Verlängerung

Ein Stromvertrag darf am Anfang höchstens zwei Jahre laufen. Danach verlängert er sich bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, nur noch auf unbestimmte Zeit. Ab dann können Sie jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Ältere Verträge können noch andere Verlängerungsregeln haben. Die stehen in Ihrer Vertragsbestätigung.

Grundversorgung: zwei Wochen

Wer nie gewechselt hat, ist meist in der Grundversorgung. Sie lässt sich jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Hier ist der Wechsel also am einfachsten.

Sonderkündigung bei Preiserhöhung

Erhöht der Versorger die Preise, muss er Sie vorher informieren. Dann dürfen Sie den Vertrag ohne Einhaltung der normalen Frist zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen. Das gilt auch während der Mindestlaufzeit. Ausnahme: Der Tarif hat eine Preisgarantie, die diese Bestandteile abdeckt. Dann darf der Preis gar nicht erst steigen.

Wie Sie kündigen

Bei einem Anbieterwechsel übernimmt meist der neue Versorger die Kündigung. Sie geben bei der Bestellung Ihre Zählernummer und den bisherigen Anbieter an. Wollen Sie selbst kündigen, genügt Textform, also auch E-Mail. Bei online abgeschlossenen Verträgen gibt es zusätzlich einen Kündigungsbutton auf der Webseite des Anbieters. Bewahren Sie die Bestätigung auf.

Ohne Lücke wechseln

Eine Lücke in der Versorgung gibt es nicht. Läuft der alte Vertrag aus, bevor der neue beginnt, beliefert Sie für die Zwischenzeit der Grundversorger. Das ist nur etwas teurer. Planen Sie den Wechsel deshalb so, dass der neue Vertrag direkt anschließt.

Kurz zusammengefasst

  • Grundversorgung: zwei Wochen Frist
  • Nach der Mindestlaufzeit: meist ein Monat Frist
  • Preiserhöhung: Sonderkündigung zum Zeitpunkt der Änderung
  • Umzug: sechs Wochen Frist, wenn der Versorger nicht mitzieht

Wie der Wechsel Schritt für Schritt läuft und was Sie im Vergleich prüfen, steht im Ratgeber Stromtarif vergleichen.

Häufige Fragen

Wie lange darf die Mindestlaufzeit eines Stromvertrags sein?
Höchstens zwei Jahre bei Verträgen mit Haushaltskunden. Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verlängern sich danach nur noch auf unbestimmte Zeit und sind dann mit einem Monat Frist kündbar.
Muss ich selbst kündigen, wenn ich den Anbieter wechsle?
Meist nicht. Bei einem Wechsel übernimmt das in der Regel der neue Versorger. Sie geben bei der Bestellung an, dass er kündigen soll, und nennen Ihre Zählernummer und den bisherigen Anbieter.
Was ist der Kündigungsbutton?
Unternehmen, die online Verträge abschließen lassen, müssen seit Juli 2022 auch eine Kündigung über einen gut sichtbaren Button auf ihrer Webseite ermöglichen. Die Kündigung wird dann sofort elektronisch bestätigt.

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