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Fahrrad gestohlen: Wann die Hausratversicherung zahlt

Direkt zum Vergleich: Hausratversicherung

Das Fahrrad ist weg, das Schloss liegt durchgeschnitten am Boden. Viele denken jetzt an die Hausratversicherung. Ob sie zahlt, hängt vor allem davon ab, wo das Rad stand.

In der Wohnung oder im Keller

Wird das Fahrrad aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen, etwa aus der Wohnung, dem eigenen Kellerabteil oder der verschlossenen Garage, gilt das als Einbruchdiebstahl. Das ist über die normale Hausratversicherung versichert, ohne Zusatzbaustein. Der Täter muss allerdings eingebrochen sein. Stand die Kellertür offen, wird es schwierig.

Bei gemeinschaftlichen Fahrradkellern in Mehrfamilienhäusern ist die Lage weniger klar. Manche Versicherer behandeln sie wie einen abgeschlossenen Raum, andere nicht. Das steht in den Bedingungen.

Draußen abgestellt

Steht das Rad am Bahnhof, vor dem Supermarkt oder am Gartenzaun, ist es über die Grunddeckung nicht versichert. Dafür gibt es die Fahrradklausel, einen Zusatzbaustein. Mit ihr zahlt die Hausrat auch den einfachen Diebstahl, wenn das Rad mit einem Schloss gesichert war.

Die Grenzen der Fahrradklausel

  • Entschädigungsgrenze, oft als Prozentsatz der Versicherungssumme oder fester Betrag
  • Nachtzeitklausel in älteren Tarifen
  • Pflicht zu einem eigenständigen Schloss, teils mit Anforderungen an dessen Qualität
  • Erstattung zum Neuwert oder nur zum Zeitwert

Ein Beispiel: Steht die Grenze bei 1 Prozent der Versicherungssumme und ist der Hausrat mit 60.000 Euro versichert, zahlt der Versicherer höchstens 600 Euro für ein draußen gestohlenes Rad (Beispielrechnung). Für ein hochwertiges Rad oder ein E-Bike reicht das selten.

Wann eine eigene Fahrradversicherung passt

Bei teuren Rädern kann eine eigene Fahrradversicherung sinnvoller sein. Sie deckt oft auch Schäden durch Sturz oder Vandalismus und Verschleißteile. Für ein normales Alltagsrad genügt meist die Fahrradklausel, wenn die Grenze passt. Im Vergleich der Hausratversicherung lässt sich der Baustein als Option wählen. Achten Sie auf die Grenze in Euro und auf die Nachtzeitklausel. Wie hoch die Versicherungssumme selbst sein sollte, steht in den Fragen und Antworten auf der Vergleichsseite.

Häufige Fragen

Ist mein E-Bike über die Hausratversicherung versichert?
E-Bikes ohne Zulassungspflicht, die bis 25 km/h unterstützen, behandeln die meisten Versicherer wie Fahrräder. Wegen des hohen Werts reicht die Entschädigungsgrenze der Fahrradklausel aber oft nicht. Prüfen Sie die Grenze oder wählen Sie eine eigene Fahrradversicherung.
Was ist die Nachtzeitklausel?
Ältere Tarife zahlen für ein draußen abgestelltes Fahrrad nicht, wenn es nachts gestohlen wurde, typischerweise zwischen 22 und 6 Uhr, es sei denn, es war in Gebrauch. Viele neuere Tarife verzichten darauf. Das steht in den Bedingungen.
Welche Nachweise brauche ich nach einem Fahrraddiebstahl?
Die Anzeige bei der Polizei, den Kaufbeleg und am besten die Rahmennummer. Viele Versicherer verlangen außerdem, dass das Rad mit einem eigenständigen Schloss gesichert war.

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