Ein Postbote rutscht vor dem Haus auf Glatteis aus, ein Dachziegel fällt auf ein parkendes Auto. Für solche Schäden haftet der Eigentümer. Ob dafür die Privathaftpflicht einspringt oder eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig ist, hängt von der Art des Hauses ab.
Die Pflicht hinter der Versicherung
Wer ein Grundstück besitzt, muss dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommt. Das nennt sich Verkehrssicherungspflicht. Gehwege räumen und streuen, lose Teile am Dach sichern, Bäume prüfen und Treppen beleuchten gehört dazu. Wird diese Pflicht verletzt und kommt jemand zu Schaden, haftet der Eigentümer. Bei Personenschäden können das sehr hohe Summen werden.
Wann die Privathaftpflicht reicht
Viele Privathaftpflichtversicherungen schließen das selbst bewohnte Einfamilienhaus ein, ebenso die selbst genutzte Eigentumswohnung. Oft gilt das auch für ein Zweifamilienhaus, in dem eine Wohnung vermietet ist. Das ist aber nicht bei allen Tarifen so. Sehen Sie in Ihre Bedingungen, ob und in welchem Umfang Ihr Haus dort genannt ist.
Wann Sie eine eigene Versicherung brauchen
- Mehrfamilienhaus oder mehrere vermietete Wohnungen
- Vermietetes Haus, in dem Sie selbst nicht wohnen
- Unbebautes Grundstück, das die Privathaftpflicht nicht einschließt
- Ferienhaus oder Wochenendgrundstück, je nach Tarif
Bei einer Eigentümergemeinschaft schließt in der Regel die Gemeinschaft die Versicherung für das gemeinschaftliche Eigentum ab. Für Ihre eigene Wohnung bleibt die Privathaftpflicht zuständig.
Bauen: Bauherrenhaftpflicht
Während eines Neubaus oder großen Umbaus reicht die Grundbesitzerhaftpflicht nicht. Eine Baustelle birgt eigene Gefahren, für die der Bauherr haftet. Dafür gibt es die Bauherrenhaftpflicht. Kleinere Umbauten sind in manchen Privathaftpflichttarifen bis zu einer bestimmten Bausumme eingeschlossen.
Was im Vergleich zählt
Der Beitrag einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht richtet sich meist nach der Zahl der Wohneinheiten oder der Jahresmiete. Achten Sie auf eine hohe Deckungssumme für Personenschäden und darauf, ob Gewässerschäden, etwa durch einen Heizöltank, eingeschlossen sind.