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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Wer sie braucht

Direkt zum Vergleich: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Ein Postbote rutscht vor dem Haus auf Glatteis aus, ein Dachziegel fällt auf ein parkendes Auto. Für solche Schäden haftet der Eigentümer. Ob dafür die Privathaftpflicht einspringt oder eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig ist, hängt von der Art des Hauses ab.

Die Pflicht hinter der Versicherung

Wer ein Grundstück besitzt, muss dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommt. Das nennt sich Verkehrssicherungspflicht. Gehwege räumen und streuen, lose Teile am Dach sichern, Bäume prüfen und Treppen beleuchten gehört dazu. Wird diese Pflicht verletzt und kommt jemand zu Schaden, haftet der Eigentümer. Bei Personenschäden können das sehr hohe Summen werden.

Wann die Privathaftpflicht reicht

Viele Privathaftpflichtversicherungen schließen das selbst bewohnte Einfamilienhaus ein, ebenso die selbst genutzte Eigentumswohnung. Oft gilt das auch für ein Zweifamilienhaus, in dem eine Wohnung vermietet ist. Das ist aber nicht bei allen Tarifen so. Sehen Sie in Ihre Bedingungen, ob und in welchem Umfang Ihr Haus dort genannt ist.

Wann Sie eine eigene Versicherung brauchen

  • Mehrfamilienhaus oder mehrere vermietete Wohnungen
  • Vermietetes Haus, in dem Sie selbst nicht wohnen
  • Unbebautes Grundstück, das die Privathaftpflicht nicht einschließt
  • Ferienhaus oder Wochenendgrundstück, je nach Tarif

Bei einer Eigentümergemeinschaft schließt in der Regel die Gemeinschaft die Versicherung für das gemeinschaftliche Eigentum ab. Für Ihre eigene Wohnung bleibt die Privathaftpflicht zuständig.

Bauen: Bauherrenhaftpflicht

Während eines Neubaus oder großen Umbaus reicht die Grundbesitzerhaftpflicht nicht. Eine Baustelle birgt eigene Gefahren, für die der Bauherr haftet. Dafür gibt es die Bauherrenhaftpflicht. Kleinere Umbauten sind in manchen Privathaftpflichttarifen bis zu einer bestimmten Bausumme eingeschlossen.

Was im Vergleich zählt

Der Beitrag einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht richtet sich meist nach der Zahl der Wohneinheiten oder der Jahresmiete. Achten Sie auf eine hohe Deckungssumme für Personenschäden und darauf, ob Gewässerschäden, etwa durch einen Heizöltank, eingeschlossen sind.

Häufige Fragen

Brauche ich als Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses eine eigene Grundbesitzerhaftpflicht?
Meist nicht. Viele Privathaftpflichtversicherungen schließen das selbst bewohnte Einfamilienhaus samt Grundstück ein. Prüfen Sie das in Ihren Bedingungen, besonders bei einer Einliegerwohnung, die vermietet wird.
Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Die Pflicht des Eigentümers, Gefahren auf seinem Grundstück und dem angrenzenden Gehweg zu vermeiden oder zu beseitigen. Dazu zählen etwa Schneeräumen und Streuen, lose Dachziegel sichern und morsche Bäume entfernen. Die Räum- und Streupflicht regeln die Gemeinden.
Brauche ich für ein unbebautes Grundstück eine Versicherung?
Auch auf einem unbebauten Grundstück können Unfälle passieren, etwa durch einen umstürzenden Baum. In manchen Privathaftpflichttarifen sind kleine unbebaute Grundstücke mitversichert, sonst schließt eine Grundbesitzerhaftpflicht die Lücke.

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