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Leitungswasserschaden: Welche Versicherung was zahlt

Direkt zum Vergleich: Wohngebäudeversicherung

Leitungswasserschäden sind in der Wohngebäudeversicherung ein sehr häufiger Schadenfall. Ein geplatztes Rohr reicht, und schon sind Wände, Boden und Möbel nass. Bezahlt wird der Schaden oft von zwei Versicherungen gleichzeitig. Welche wofür zuständig ist, hängt an einer einfachen Unterscheidung.

Fest verbunden oder beweglich

Die Wohngebäudeversicherung zahlt alles, was fest mit dem Haus verbunden ist: Rohre, Wände, Estrich, Fliesen, eingebaute Küchen je nach Vertrag, Heizung. Die Hausratversicherung zahlt, was man beim Umzug mitnehmen würde: Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte. Bei einem Wasserschaden in einem selbst bewohnten Haus brauchen Sie also beide.

Was die Wohngebäudeversicherung leistet

  • Reparatur des Rohrbruchs innerhalb des Gebäudes
  • Frostschäden an Leitungen und Heizungsanlage
  • Trocknung von Wänden und Estrich
  • Erneuern von Boden, Putz und Tapete
  • Je nach Tarif Rohre außerhalb des Gebäudes auf dem eigenen Grundstück

Typische Lücken

Wasser von außen ist kein Leitungswasser. Dringt Regen durch das Dach oder steht der Keller nach Starkregen unter Wasser, zahlt nur der Elementarschutz oder je nach Fall die Sturmversicherung. Auch langsam durchsickerndes Wasser aus undichten Fugen in der Dusche ist bei vielen Tarifen ausgeschlossen. Und Ableitungsrohre außerhalb des Hauses, etwa unter dem Garten, sind nicht in jedem Tarif versichert. Genau diese Punkte unterscheiden einfache und gute Tarife.

Was Sie sofort tun

Drehen Sie zuerst das Wasser am Haupthahn ab und schalten Sie bei Gefahr den Strom im betroffenen Bereich aus. Fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie aufräumen. Melden Sie ihn dann umgehend beiden Versicherern. Sie sind verpflichtet, den Schaden so klein wie möglich zu halten, etwa durch Auswischen und Lüften. Größere Reparaturen sollten Sie aber mit dem Versicherer abstimmen, bevor Handwerker loslegen.

Im Vergleich lohnt ein Blick auf die Tarifdetails zu Leitungswasser: Ableitungsrohre auf dem Grundstück, Schäden durch Fugen und Bodenbeläge sowie die Selbstbeteiligung. Wie Sie die Versicherungssumme richtig ansetzen, steht im Ratgeber Wert 1914 und Wohnfläche.

Häufige Fragen

Zahlt die Wohngebäudeversicherung einen Schaden durch Starkregen?
Nein, nicht über den Baustein Leitungswasser. Wasser, das von außen eindringt, etwa durch Starkregen oder Hochwasser, ist nur mit einem Elementarschadenschutz versichert. Leitungswasser meint Wasser aus Rohren und angeschlossenen Geräten.
Sind undichte Fugen in der Dusche versichert?
Häufig nicht. Wasser, das langsam durch undichte Silikonfugen oder Fliesen sickert, gilt bei vielen Versicherern nicht als Leitungswasserschaden. Manche Tarife schließen solche Schäden ausdrücklich ein. Das ist ein Punkt für den Vergleich.
Wer zahlt, wenn der Nachbar von oben den Schaden verursacht hat?
Die Schäden an Ihren Möbeln zahlt zunächst Ihre Hausratversicherung, die Schäden am Gebäude die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Hat der Nachbar fahrlässig gehandelt, können sich die Versicherer das Geld bei seiner Haftpflicht zurückholen.

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