Friert Wasser in einer Leitung, dehnt es sich aus und das Rohr kann platzen. Oft merkt man es erst beim Tauen, wenn das Wasser ausläuft. Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was beschädigt ist und ob Sie Ihre Pflichten im Winter eingehalten haben.
Wer welchen Schaden zahlt
| Schaden | Zuständig |
|---|---|
| Geplatztes Rohr im Haus, Reparatur und Suche nach dem Leck | Wohngebäudeversicherung |
| Durchnässte Wände, Estrich, Böden, Trocknung | Wohngebäudeversicherung |
| Möbel, Teppiche, Elektrogeräte | Hausratversicherung |
| Schaden in der Wohnung darunter | Gebäude: Wohngebäudeversicherung, Hausrat: Hausratversicherung des Nachbarn |
| Zuleitung im Garten | nur, wenn der Tarif Rohre außerhalb des Gebäudes einschließt |
Die Abgrenzung zwischen Gebäude und Hausrat erklärt der Ratgeber Wasserschaden: Gebäude oder Hausrat? genauer.
Ihre Pflichten im Winter
Die Versicherungsbedingungen verlangen in der kalten Jahreszeit, dass Sie Ihr Gebäude ausreichend beheizen oder wasserführende Leitungen absperren und entleeren. Das betrifft vor allem leerstehende oder selten genutzte Räume, Ferienhäuser und Keller.
- Ungenutzte Räume nicht ganz auskühlen lassen
- Außenwasserhahn absperren und entleeren
- Bei längerer Abwesenheit Haupthahn schließen oder jemanden nach dem Rechten sehen lassen
- Leitungen in Garage und Keller gegen Frost dämmen
Verletzen Sie diese Pflichten grob fahrlässig, darf der Versicherer seine Leistung kürzen. Manche Tarife verzichten bis zu einer bestimmten Summe auf diesen Einwand, das ist ein Punkt für den Vergleich.
Was Sie sofort tun
Haupthahn schließen, Schaden mit Fotos festhalten und den Versicherer umgehend informieren. Trocknungsfirmen sollten Sie in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragen. Ob Ihre Versicherungssumme nach Renovierungen noch passt, prüft der Ratgeber Versicherungssumme.