In vielen Altbauwohnungen hängt die Heizung in der Küche oder im Bad. Mit einer Gasetagenheizung sind Mieter beim Gas in derselben Lage wie Hausbesitzer: eigener Zähler, eigener Vertrag. Das bringt Pflichten mit sich, aber auch Sparpotenzial.
Eigener Vertrag statt Heizkostenabrechnung
Bei einer Zentralheizung kauft der Vermieter das Gas und rechnet es über die Heizkostenabrechnung ab. Mit einer Gasetagenheizung schließen Mieter den Vertrag meist selbst ab, genau wie beim Strom. Wer beim Einzug nichts unternimmt, landet automatisch in der Grundversorgung. Die ist oft teurer als ein selbst gewählter Tarif.
Frei wechseln
Haben Sie einen eigenen Vertrag, entscheiden Sie allein über den Anbieter. Der Vermieter muss nicht zustimmen. Der Wechsel läuft wie bei jedem Gastarif: Jahresverbrauch aus der letzten Rechnung nehmen, vergleichen, neuen Vertrag abschließen. Der neue Versorger kümmert sich in der Regel um die Kündigung.
CO₂-Kosten: Der Vermieter zahlt mit
Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die Kosten aus dem CO₂-Preis. Wie viel der Vermieter tragen muss, richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter. Je schlechter das Haus gedämmt ist, desto größer sein Anteil.
Bei einer Zentralheizung rechnet der Vermieter das selbst in der Heizkostenabrechnung ab. Mieter mit eigenem Gasvertrag müssen dagegen aktiv werden. Sie bekommen die CO₂-Kosten auf ihrer Gasrechnung ausgewiesen und können den Anteil des Vermieters innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Rechnung von ihm zurückfordern. Wie hoch die CO₂-Kosten pro Jahr sind, zeigt der Ratgeber CO₂-Preis beim Gas.
Was Sie als Mieter tun sollten
- Beim Einzug Zählerstand notieren und Gasvertrag abschließen
- Einmal im Jahr den Tarif mit dem eigenen Verbrauch vergleichen
- CO₂-Kosten auf der Gasrechnung prüfen und Vermieteranteil fristgerecht einfordern
- Mängel an der Therme dem Vermieter melden, denn die Reparatur ist seine Sache