Der Beitrag ist gestiegen, ein anderer Tarif sieht günstiger aus. Bei vielen Verträgen ist ein Wechsel dann reine Formsache. Bei der Hundekrankenversicherung nicht immer. Wer wechselt, nimmt nämlich nicht alles mit.
Die normale Kündigung
Die meisten Hundeversicherungen laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch. Gekündigt wird häufig mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Einige Tarife sind monatlich kündbar. Wann genau Ihr Versicherungsjahr endet, steht im Versicherungsschein. Eine Kündigung in Textform reicht, also auch per E-Mail oder über das Kundenportal. Bei online abgeschlossenen Verträgen muss es außerdem einen Kündigungsbutton geben.
Sonderkündigung
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Schutz verbessert, können Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen. Viele Bedingungen geben außerdem nach einem Versicherungsfall beiden Seiten ein Kündigungsrecht. Stirbt der Hund, endet der Vertrag, weil das versicherte Risiko wegfällt.
Der Haken: bekannte Krankheiten
Ein neuer Versicherer schließt alles aus, was beim Abschluss schon bekannt ist. Hatte Ihr Hund zum Beispiel eine Ohrenentzündung, Hautprobleme oder eine Gelenkdiagnose, zahlt der neue Tarif dafür nichts, oft auch nicht für Folgeerkrankungen. Dazu kommt eine neue Wartezeit. Beim alten Versicherer waren diese Krankheiten dagegen mitversichert, weil sie erst während des Vertrags aufgetreten sind.
Ein Wechsel kann also auf dem Papier Beitrag sparen und im Ernstfall teuer werden. Gerade bei älteren oder bereits behandelten Hunden ist es oft besser, im bestehenden Vertrag zu bleiben und dort zu verhandeln, etwa über eine höhere Selbstbeteiligung.
Wann sich ein Wechsel lohnt
- Der Hund ist jung und hatte bisher keine nennenswerten Diagnosen
- Der neue Tarif leistet mehr, etwa beim GOT-Satz oder bei der Jahreshöchstleistung
- Der neue Vertrag steht, bevor der alte endet, damit keine Lücke entsteht
- Die Wartezeit des neuen Tarifs ist bekannt und eingeplant
Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag angenommen ist. Im Vergleich sehen Sie neben dem Beitrag auch Wartezeit und Leistungsgrenzen. Mehr zu Ausschlüssen steht im Ratgeber Wartezeit und Ausschlüsse.