Der Router blinkt rot, das WLAN ist da, aber nichts lädt. Homeoffice, Streaming und manchmal auch das Festnetztelefon fallen aus. Bei einem längeren Ausfall sind Sie nicht auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Das Telekommunikationsgesetz regelt genau, was Ihnen zusteht.
Erst prüfen, dann melden
Starten Sie den Router neu und prüfen Sie die Kabel. Schauen Sie auf der Störungsseite des Anbieters, ob ein größerer Ausfall bekannt ist. Hilft das nicht, melden Sie die Störung beim Anbieter, telefonisch oder über das Kundenportal. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ticketnummer. Ab dieser Meldung laufen die Fristen.
Die Pflicht des Anbieters
Der Anbieter muss die Störung unverzüglich und kostenlos beseitigen. Er muss Sie informieren, wenn er die Meldung bekommen hat und wann ein Techniker kommt. Ist die Störung nach zwei Kalendertagen nicht behoben, beginnt die Entschädigung.
Wie viel Ihnen zusteht
| Zeitraum | Entschädigung pro Tag |
|---|---|
| 3. und 4. Tag nach der Meldung | 5 € oder 10 % des Monatsentgelts |
| ab dem 5. Tag | 10 € oder 20 % des Monatsentgelts |
| Verpasster Technikertermin | 10 € oder 20 % des Monatsentgelts |
Es gilt jeweils der höhere Betrag. Bei einem Tarif für 40 Euro im Monat sind 10 Prozent 4 Euro, Sie bekommen also 5 Euro. Bei einem Tarif für 60 Euro sind 20 Prozent 12 Euro, mehr als die 10 Euro (Beispielrechnung). Keine Entschädigung gibt es, wenn Sie die Störung selbst verursacht haben oder sie auf höhere Gewalt zurückgeht.
Wenn es immer wieder passiert
Häufige oder lang andauernde Ausfälle sind ein Grund, den Anbieter zu wechseln, sobald es die Laufzeit erlaubt. Nach der Mindestlaufzeit sind Internetverträge monatlich kündbar. Ist die Leistung dauerhaft deutlich schlechter als vereinbart, haben Sie unter Umständen auch ein Sonderkündigungsrecht. Was dabei gilt, steht im Ratgeber Internet-Geschwindigkeit messen.