Zurück zum Ratgeber

Internet weg: Ihre Rechte bei einer Störung

Direkt zum Vergleich: DSL-Tarif

Der Router blinkt rot, das WLAN ist da, aber nichts lädt. Homeoffice, Streaming und manchmal auch das Festnetztelefon fallen aus. Bei einem längeren Ausfall sind Sie nicht auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Das Telekommunikationsgesetz regelt genau, was Ihnen zusteht.

Erst prüfen, dann melden

Starten Sie den Router neu und prüfen Sie die Kabel. Schauen Sie auf der Störungsseite des Anbieters, ob ein größerer Ausfall bekannt ist. Hilft das nicht, melden Sie die Störung beim Anbieter, telefonisch oder über das Kundenportal. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ticketnummer. Ab dieser Meldung laufen die Fristen.

Die Pflicht des Anbieters

Der Anbieter muss die Störung unverzüglich und kostenlos beseitigen. Er muss Sie informieren, wenn er die Meldung bekommen hat und wann ein Techniker kommt. Ist die Störung nach zwei Kalendertagen nicht behoben, beginnt die Entschädigung.

Wie viel Ihnen zusteht

ZeitraumEntschädigung pro Tag
3. und 4. Tag nach der Meldung5 € oder 10 % des Monatsentgelts
ab dem 5. Tag10 € oder 20 % des Monatsentgelts
Verpasster Technikertermin10 € oder 20 % des Monatsentgelts

Es gilt jeweils der höhere Betrag. Bei einem Tarif für 40 Euro im Monat sind 10 Prozent 4 Euro, Sie bekommen also 5 Euro. Bei einem Tarif für 60 Euro sind 20 Prozent 12 Euro, mehr als die 10 Euro (Beispielrechnung). Keine Entschädigung gibt es, wenn Sie die Störung selbst verursacht haben oder sie auf höhere Gewalt zurückgeht.

Wenn es immer wieder passiert

Häufige oder lang andauernde Ausfälle sind ein Grund, den Anbieter zu wechseln, sobald es die Laufzeit erlaubt. Nach der Mindestlaufzeit sind Internetverträge monatlich kündbar. Ist die Leistung dauerhaft deutlich schlechter als vereinbart, haben Sie unter Umständen auch ein Sonderkündigungsrecht. Was dabei gilt, steht im Ratgeber Internet-Geschwindigkeit messen.

Häufige Fragen

Ab wann gibt es Entschädigung für einen Internetausfall?
Wenn die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Ihrer Meldung behoben ist. Ab dem dritten Tag steht Ihnen pro Tag eine Entschädigung zu, sofern Sie die Störung nicht selbst verursacht haben.
Muss ich die Entschädigung beantragen?
Ja, in der Regel fordern Sie sie beim Anbieter ein. Nennen Sie das Datum Ihrer Störungsmeldung und den Tag, an dem der Anschluss wieder funktioniert hat. Bewahren Sie die Ticketnummer auf.
Was gilt bei einem verpassten Technikertermin?
Versäumt der Anbieter einen vereinbarten Techniker- oder Installationstermin, steht Ihnen ebenfalls eine Entschädigung zu: 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts, je nachdem, was höher ist.

DSL-Tarif vergleichen

Kostenlos und unverbindlich: Mit Ihren Angaben sehen Sie direkt, was die Tarife verschiedener Anbieter in Euro kosten.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen. Datenschutzerklärung