Wer einen Hund einer sogenannten Listenrasse hält, bekommt bei der Versicherung häufiger ein Nein oder einen Zuschlag. Gleichzeitig ist die Haftpflicht für diese Hunde fast überall vorgeschrieben. Mit ein paar Kenntnissen lässt sich trotzdem ein passender Tarif finden.
Was ein Listenhund ist
Die Bundesländer regeln die Hundehaltung in eigenen Gesetzen und Verordnungen. Viele führen Listen von Rassen, die als gefährlich gelten oder bei denen die Gefährlichkeit vermutet wird. Dazu kommen Hunde, die im Einzelfall auffällig geworden sind, etwa nach einem Beißvorfall. Welche Rassen auf der Liste stehen, unterscheidet sich von Land zu Land.
Die Versicherungspflicht
Für gefährliche Hunde schreiben die Länder eine Haftpflichtversicherung vor, teils mit festgelegten Mindestdeckungssummen. Einige Länder verlangen sie für jeden Hund. Wer die Pflicht nicht erfüllt, riskiert ein Bußgeld und Auflagen der Behörde. Den Nachweis brauchen Sie oft schon für die Erlaubnis oder die Anmeldung des Hundes.
Warum Versicherer zurückhaltend sind
Ein Hundebiss kann hohe Kosten nach sich ziehen, vor allem bei Personenschäden. Versicherer kalkulieren bei Rassen, die sie als riskanter einschätzen, deshalb einen Zuschlag oder lehnen sie ganz ab. Das ist eine Geschäftsentscheidung. Wie gut ein einzelner Hund erzogen ist, spielt dabei meist keine Rolle. Andere Anbieter haben sich gerade auf solche Hunde eingestellt.
Worauf Sie im Vergleich achten
- Die Rasse korrekt angeben, auch bei Mischlingen mit Listenrasse
- Deckungssumme mindestens so hoch wie im Landesrecht gefordert, besser deutlich darüber
- Mietsachschäden und Fremdhüter mitversichert
- Ob ein Wesenstest oder eine Befreiung von Auflagen den Beitrag senkt
Falsche Angaben zur Rasse sind keine Lösung. Kommt es zum Schaden, kann der Versicherer die Leistung verweigern oder Regress nehmen. Mit der richtigen Angabe zeigt der Vergleich nur Tarife, die Ihren Hund tatsächlich annehmen. Welche Bausteine sonst zählen, steht im Ratgeber Hundehaftpflicht: 5 Bausteine.